Pressemitteilung

Freitag, 3. März 2023

Forst-, Holz- und Transportbranche fordern Nachfolgeregelung für ausgelaufenen Langholzerlass 

Vertreter der Forst-, Holz- und Transportbranche fordern das Verkehrsministerium (VM) in Baden-Württemberg auf, zügig eine unbürokratische Nachfolgeregelung für den zum 31. Dezember 2022 ausgelaufenen Erlass zur Erteilung von streckenunabhängigen Dauererlaubnissen für Langholztransporte mit über 23 Meter Länge in Baden-Württemberg zu schaffen. In letzter Zeit gab es vermehrt Nachfragen und Beschwerden darüber, dass die unteren Verkehrsbehörden auf Anordnung der Regierungspräsidien solche Dauergenehmigungen nicht mehr ausstellen.

Das VM hat zuletzt eine Verlängerung abgelehnt mit Verweis auf neue Vorgaben der Autobahn GmbH des Bundes und den Ausstieg des Landes Hessen aus der länderübergreifenden Regelung. „Diese Begründung können wir überhaupt nicht nachvollziehen, denn andere Länder wie Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben es auch geschafft, entsprechende Erleichterungen weiterhin zu erlauben“, sagt Marco Burkhardt, Geschäftsführer des Bundesverbands des Holztransportgewerbes. Baden-Württemberg habe bisher immer in Abstimmung mit anderen Bundesländern gehandelt, um auch den grenzüberschreitenden Verkehr zu ermöglichen. „Dass das Land diese Praxis mit alleinigem Verweis auf Hessen und die Autobahn GmbH beenden und sich somit der Verantwortung entziehen will, ist für uns völlig unverständlich“, ergänzt Dr. Timo Didier, Geschäftsführer des Verbands des Württembergischen Verkehrsgewerbes. Zudem hätten diese Länder mit der Autobahn GmbH einen Kompromiss gefunden, der auch Gültigkeit für das Autobahnnetz in Baden-Württemberg hat, allerdings nicht für das restliche hiesige Straßennetz. 

Langholz in Baden-Württemberg besonders bedeutend 

„Langholz kommt in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung zu. Denn vom Forst über den Holztransport bis hin zu spezialisierten kleinen und mittleren Unternehmen der Sägeindustrie wird eine hohe Wertschöpfung aus der ganzen Stammlänge generiert. 

Voraussetzung dafür war immer die Möglichkeit, Langholz transportieren zu können“, sagt Jerg Hilt, Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg. Lars Schmidt, Hauptgeschäftsführer der Säge- und Holzindustrie (DeSH) ergänzt: „Die jetzige Situation ist für unsere Betriebe existenzbedrohend und wird zwangsläufig zu Werksschließungen führen.“ 

Seitens des VM heißt es dazu, Langholztransporte bis zur Gesamtlänge von 23 Meter seien weiterhin anhörungsfrei möglich; Überlängentransporte ab 23 Metern bedürften eines Antragsverfahrens und anschließender Anhörung. „Solch komplexe Einzelverfahren sind ungeeignet für das Massentransportgut Langholz mit schätzungsweise 1.000 Fahrten pro Woche in Baden-Württemberg“, kommentiert Lukas Freise, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Rohholz. 

Soll ich mein Holz dann an der Autobahnausfahrt abladen?“ 

Unmittelbar betroffen ist der Betrieb von Renate Schuster von der Schuster GmbH & Co. KG, einer Holzgroßhandlung mit Holztransportdienstleistungen im bayerischen Höchstädt a. d. Donau: „Wir haben in diesem Jahr über 300.000 Euro in ein Neufahrzeug für den Langholztransport investiert. Unser Kunde sitzt hinter der Grenze in Baden-Württemberg und braucht die Stammlängen von 19 Metern. Damit ist das Transportfahrzeug 25 Meter lang, das war früher nie ein Problem. Die Genehmigung für den Langholztransport für Bayern habe ich in zwei Tagen bekommen, und ich habe eine Autobahn-Genehmigung für Bayern und Baden-Württemberg – nicht aber für das restliche Straßennetz von BW. Jetzt darf ich also in Baden-Württemberg nicht mehr von der Autobahn abfahren, soll ich mein Holz dann an der Autobahnausfahrt abladen?“ 

Hintergrund: Für den Transport von Langholz auf Straßen innerhalb Deutschlands wird eine Ausnahmegenehmigung (Überlängengenehmigung) des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Autobahn GmbH des Bundes benötigt, wenn die Gesamtlänge 23 Meter übersteigt. Bis zum 31. Dezember 2022 galt ein Erlass, der es ermöglichte, anhörungsfrei eine Dauergenehmigung für eine Zeitspanne zwischen ein bis drei Jahren für 25 Meter bzw. 27 Meter (mit Kran) Gesamtfahrzeuglänge zu erlangen. In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/4035 vom 26. Februar 2023) des Landtagsabgeordneten Dr. Christian Jung (FDP/DVP) hat das VM eine Verlängerung dieses Erlasses zuletzt abgelehnt. 

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Author: vvw