Grundsätzlich findet das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) auch für den freigestellten Verkehr Anwendung. Danach gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwendungsbereich des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird. 

vvw
Author: vvw

Menu