Zuletzt mit Rundschreiben 2022_035 haben wir über die derzeitigen Fördermöglichkeiten für elektrisch betriebene Taxis und Mietwagen berichtet.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf dem Automobilmarkt und den damit verbundenen stark angestiegenen Lieferzeiten sowie Rückmeldungen aus der Taxibranche hat das Ministerium für Verkehr Baden Württemberg nun reagiert und wird bis Mitte 2023 das Kriterium der maximalen Motorspitzenleistungen von 160 kw aussetzen.

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Author: vvw