BGL fordert verbindlichen Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung

BGL, Frankfurt am Main, 30.08.2022:

An vielen Laderampen ist die Situation für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer immer noch unbefriedigend. Zwar haben die gemeinsamen Bemühungen und Best Practice Beispiele mit Handel, Industrie und Politik durchaus Wirkung gezeigt, etwa bei der Konzeptionierung von Logistikneubauten. Dennoch wird in der täglichen Praxis dem Fahrpersonal vielfach der Zugang zu Sanitärräumen sowie zu betrieblichen Pausen- und Aufenthaltsräumen verweigert. Dies ist besonders während langer Wartezeiten bei der Abfertigung schlichtweg inakzeptabel und inhuman.

Der BGL fordert daher eine verbindliche Sicherstellung des Zugangs zu Sanitär- und Sozialräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Be- und Ladestellen der Warenempfänger und -versender. Er schlägt hierfür eine Änderung der Verordnung über Arbeitsstätten vor, die verbindlich festlegt, dass die dortigen Bestimmungen zu Sanitär- und Sozialräumen auch die (Mit-)Benutzung durch Fremdpersonal einschließen.

„Ein per Gesetz verbindlich geregelter Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Rampen ist nicht zuletzt angesichts des akuten Fahrermangels unumgänglich“, so BGL-Vorstandsprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

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