Zu Beginn der Coronapandemie konnte vielen Unternehmerinnen und Unternehmen geholfen werden, da zügig und unkompliziert auf der Basis von Schätzungen die Verdienstausfälle prognostiziert und durch die staatliche Hand ersetzt wurden. 

Bis zum 31. Dezember 2022 möchten die Finanzbehörden nun die Schätzungen aus den Überbrückungshilfen I, II, III, III-Plus, IV sowie den November- und Dezemberhilfen überprüfen, sodass ggf. Rück- oder Nachzahlungsforderungen erhoben werden können. 

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Author: vvw

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