Die Regelungen zur Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro je Zeitstunde und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gelten ab dem 1.10.2022. 

Das entsprechende „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ wurde mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

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Author: vvw

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