wir beziehen uns auf unser Taxi- und Mietwageninfodienst-Schreiben vom 3. Mai 2023, mit dem wir Sie über den Vertragsabschluss zur Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes informiert haben. Wie ebenfalls bereits mitgeteilt, enthält der Rahmenvertrag mit der AOK/SVLFG erneut eine Sondervereinbarung für Fahrten mit Taxen innerhalb des Pflichtfahrgebietes.

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Author: vvw