Das Nachweisgesetz wird auf Drängen der Arbeitgeberverbände geändert. Wesentliche Vertragsbedingungen müssen künftig nicht mehr in jedem Fall schriftlich – d.h. mit Originalunterschrift unterzeichnetem Dokument – dem Arbeitnehmer nachgewiesen werden. Für das Personenbeförderungsgewerbe gilt das aber nicht! 

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Author: vvw